AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich/Allgemein
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Coachings,Schulungen, Seminare und Kurse
Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per WhatsApp oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn LenzCoaching diese schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers und auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch LenzCoaching benötigt.
Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen LenzCoaching als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind bei Lenz Coaching schriftlich namentlich zu benennen.
Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
§ 3 Seminare & Kurse
Coachings, Schulungen,Seminare & Kurse finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt und können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 15 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann mit dem Auftraggeber ein Fix Preis verhandelt werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer von LenzCoaching besteht in diesem Fall nicht.
Lenz Coaching kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Coaching, Schulung, Seminar oder Kurs aus Gründen, die LenzCoaching nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten, Naturereignisse, Unfallereignis usw) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen LenzCoaching sind ausgeschlossen.
§ 4 Inhouse- Coachings, Schulungen, Seminare & Kurse
Inhouse- Coachings, Schulungen, Seminare & Kurse in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern bzw. geänderte Absprachen voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten und es besteht keine Absprache zu einem Fix Preis, muss der Veranstalter die ausgefallenen Kosten übernehmen. Ausgenommen hiervon sind Seminare & Kurse für die ein Pauschalpreis unabhängig der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse- Coachings, Schulungen, Seminare & Kurse gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen der eine weiße Wandfläche hat, wo die Teilnehmer durch theoretischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen einen Beamer oder Smartboard zum Einsatz zu bringen.
§ 5 Lehrgänge nach DGUV 1 bei Erste Hilfe (nach Absprache)
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer nach DGUV 1 übernimmt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 35,00 € vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.
Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung der Ersthelfer nach DGUV 1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen und werden direkt abzurechnen.
§ 6 Lehrgangsstornierung
Lehrgänge können bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos storniert werden.
Bei Stornierungen im Zeitraum 7 Tage bis 1 Tag vor Seminar/Kurstag werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
Inhouse-Coaching, Schulungen, Seminare & Kurse: mind. 50% je Teilnehmer pro geplanten Seminartag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 50% des vereinbarten Preises berechnet.
Bei Stornierung am geplantenCoaching, Schulungs, Seminar oder Kurstag oder Nichtteilnahme werden die folgenden Ausfallkosten dem Auftraggeber oder dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für etwaige Ersatztermine fallen erneut die Lehrgangsgebühren an:
Inhouse-Coachings, Schulungen, Seminare & Kurse: 100% des Teilnehmerbeitrages. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 100% des vereinbarten Preises berechnet.
Die Stornierung bedarf der Schriftform per E-Mail. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.
§ 7 Fristlose Kündigung
LenzCoaching kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten bei dem Coaching, Schulung, Seminar oder Kurses, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Leitung, insbesondere Störung des Betriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten von LenzCoaching.
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
Coaching, Schulungs,Seminar, und Kursgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang einbehalten und können vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer vor Ort nicht zurückgefordert werden. Vorab beglichene Seminargebühren werden nicht erstattet.
§ 8 Entgelte
Das Coaching, Schulungs, Seminar-und Kursentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Coachings, Schulungs, Seminar, Kurs oder BG zertifizierten Kurs.
Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
Für Seminare nach DGUV 1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.
§ 9 Teilnahmebestätigungen / -zertifikate
Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Lehrgang eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
Ersatzbescheinigungen werden gegen eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € ausgestellt.
Bei Schreibfehlern besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb von 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € fällig.
§ 10 Urheberrecht
Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen, etc. zu Lehrgängen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Unterlagen und Präsentationen die auf der Webseite von LenzCoaching oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von mind. 1000,00 € geahndet.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung des Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu.
Den Vertragspartnern werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
§ 12 Haftung
LenzCoaching haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Coachings, Schulungen, Seminare & Kurse, Auswahl und Kontrolle der Lehrgangsleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgeltes beschränkt.
LenzCoaching übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminar- und Kursvoraussetzungen bei den Seminar- und Kursteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben.
LenzCoaching übernimmt keinerlei Haftung über Verletzungen die bei der Ausübung von Praxisunterrichten gewählten oder errichteten Einrichtungen und an anderen Orten der Zusammenkunft passieren – aus welchem Grund auch immer diese Verletzungen entstehen (Selbstüberschätzung, Verständnisfehler, schlechter Zustand des Bodens, defektes Schuhwerk, Nässe, defekte Stühle … etc.) Die Besitzer der Veranstaltungsorte geben ihr Bestes um diese Einrichtungen im bestmöglichen Zustand zu halten, jedoch kann LenzCoaching nicht dafür garantieren und haften, dass sich diese immer in diesem unbedenklichen, gefahrenfreien Zustand befinden.
Falls Schäden gefunden werden, sind diese unverzüglich dem Besitzer zu melden.
Für Verletzungen die Aufgrund Selbstüberschätzung passieren, kann LenzCoaching ebenfalls nicht haften.
LenzCoaching übernimmt keinerlei Haftung über das, was Sie als einzelne Teilnehmer/innen machen.
Für Schäden die an Material durch unsachgemäße Handhabung oder Gewalt entstehen, haftet der Auftraggeber.
§ 13 Coaching,Schulungs, Seminar-und Kurszeiten / Inhalt
Die Inhalte eigener und anderer Schulungen sind im Angebot angegeben oder werden ggf. zwischen dem Kunden und LenzCoaching schriftlich vereinbart. Liegt eine solche Vereinbarung nicht mindestens 5 Werktage vor dem Schulungstermin vor, legt der Referent von LenzCoaching die Inhalte unter Berücksichtigung der Coachings, Schulungs, Seminar- und Kursbezeichnung des gebuchten Zeitrahmens fest.
Alle anderen angebotenen Coachings, Schulungs, Seminare & Kurse nach Angabe der Ausschreibung.
§ 14 Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Stand 23.09.2023
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.